Wo ich als Freiberufler sichere Rechtstexte bekomme

Alles was Recht ist

Spä­tes­tens mit der DSGVO ist es wich­tig gewor­den, zu wis­sen, wel­che Texte in die Daten­schutz­er­klä­rung müs­sen. Rechts­si­chere Texte und Erläu­te­run­gen von einem Anwalt zu Impres­sum, Kon­takt­for­mu­la­ren, Social Media usw. sor­gen dafür, dass es keine Abmah­nun­gen gibt.

Und natür­lich brau­che ich als Frei­be­ruf­ler auch Ver­träge und All­ge­meine Geschäftsbedingungen.

Zu die­sen bei­den Din­gen gibt’s hier ein paar Erfah­run­gen und Hinweise.

Hin­weis

Grund­sätz­lich emp­fehle ich nur Ser­vices, die ich selbst nutze und wirk­lich gut finde. Mit »Affi­liate Link« bezeich­nete Links sind Partner-​Links. So ein Link ent­hält meine Ken­nung und ich erhalte eine Pro­vi­sion für den Kauf, wobei für Käu­fer kein Preis­nach­teil ent­steht. Und ich kann dann z.B. mei­nen Biokaffee-​Vorrat erneuern. 

1. Wo man Ver­träge und AGB bekommt

Bei Easy­Con­tracts habe ich Ver­trags­mus­ter für B2B Design-​Aufträge und B2C Kurse erwor­ben. Es han­delt sich dabei um recht­lich kom­pe­tente Mus­ter mit aus­gie­bi­gen Erläu­te­run­gen zur Anpas­sung an die eige­nen Gege­ben­hei­ten und Bedürf­nisse. Auch eine Anlei­tung ist dabei, wie man dar­aus ein­zelne Ver­träge baut.

Bei Fra­gen gibt es einen sehr enga­gier­ten Sup­port und es ist auch mög­lich, bestimmte text­li­che Erwei­te­run­gen (gegen ein Kosten-​Angebot) zu erfra­gen. In einem Fall ging es bei mir dabei um einen Daten­schutz­text für Online-​Kurse, die bei Teacha​ble​.com in den USA gehos­tet sind. Da der Text auch all­ge­mein in die Mus­ter ein­ge­flos­sen ist, bekam ich ein güns­ti­ges Ange­bot für die rechts­kun­dige Erstellung.

Ich finde den Ser­vice aus­ge­zeich­net und emp­fehle ihn daher gern.

2. Web­site Rechtstexte

Zur Ein­füh­rung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) in 2018 tauch­ten viele Unsi­cher­hei­ten und gro­ßes Getue auf. Die Ver­ord­nung war zwar schon 2016 beschlos­sen, rechts­kräf­tig aber erst ab Mai 2018.

Als Desi­gner, der auch Web­sites erstellt, ergab sich die Not­wen­dig­keit, dar­über gut infor­miert zu sein. Als Web­de­si­gner bin ich verp­lich­tet, meine Kund­schaft über die Erfor­der­nisse der Daten­schutz­er­klä­rung zu unter­rich­ten und hafte unter Umstän­den auch bei Abmah­nun­gen anteilig.

Neben Unsi­cher­hei­ten tauchte auch easy­Rechts­si­cher in mei­ner Recher­che auf. Dort bot (bie­tet) der Rechts­an­walt Dr. Ronald Kan­del­hard Text­mus­ter als DSGVO-​Kurs für Web­de­si­gner an. Mit aus­gie­bi­gen Erläu­te­run­gen zu den Hin­ter­grün­den und Erfor­der­nis­sen konnte ich mir das nötige Wis­sen aneig­nen. Und – was beson­ders gut ist – ich kann mei­ner Kund­schaft ein­fach die­ses Pro­dukt emp­feh­len, weil damit auch die Infor­ma­ti­ons­pflicht erfüllt ist. Natür­lich gebe ich auch im Gespräch wei­ter, was ich weiß. Aber letzt­lich ist es ja die ver­ant­wort­li­che Per­son, die die Web­site betreibt, die Bescheid wis­sen muss.

Ich selbst habe den Kom­plett­schutz, der einen rechts­ver­bind­li­chen Gene­ra­tor mit Impres­sum und Daten­schutz­er­klä­rung für Web­site und Social-​Media ent­hält. Außer­dem mit auto­ma­ti­schen Aktua­li­sie­run­gen und Erwei­te­run­gen der Rechts­texte bei neuen Ent­wick­lun­gen. Alles mit vol­ler Haftung.

Daher bin ich immer noch dabei und emp­fehle die­sen Ser­vice wärmstens.