Wo ich als Freiberufler sichere Rechtstexte bekomme

Alles was Recht ist
Spätestens mit der DSGVO ist es wichtig geworden, zu wissen, welche Texte in die Datenschutzerklärung müssen. Rechtssichere Texte und Erläuterungen von einem Anwalt zu Impressum, Kontaktformularen, Social Media usw. sorgen dafür, dass es keine Abmahnungen gibt.
Und natürlich brauche ich als Freiberufler auch Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Zu diesen beiden Dingen gibt’s hier ein paar Erfahrungen und Hinweise.
Hinweis
Grundsätzlich empfehle ich nur Services, die ich selbst nutze und wirklich gut finde. Mit »Affiliate Link« bezeichnete Links sind Partner-Links. So ein Link enthält meine Kennung und ich erhalte eine Provision für den Kauf, wobei für Käufer kein Preisnachteil entsteht. Und ich kann dann z.B. meinen Biokaffee-Vorrat erneuern.
1. Wo man Verträge und AGB bekommt
Bei EasyContracts habe ich Vertragsmuster für B2B Design-Aufträge und B2C Kurse erworben. Es handelt sich dabei um rechtlich kompetente Muster mit ausgiebigen Erläuterungen zur Anpassung an die eigenen Gegebenheiten und Bedürfnisse. Auch eine Anleitung ist dabei, wie man daraus einzelne Verträge baut.
Bei Fragen gibt es einen sehr engagierten Support und es ist auch möglich, bestimmte textliche Erweiterungen (gegen ein Kosten-Angebot) zu erfragen. In einem Fall ging es bei mir dabei um einen Datenschutztext für Online-Kurse, die bei Teachable.com in den USA gehostet sind. Da der Text auch allgemein in die Muster eingeflossen ist, bekam ich ein günstiges Angebot für die rechtskundige Erstellung.
Ich finde den Service ausgezeichnet und empfehle ihn daher gern.
2. Website Rechtstexte
Zur Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in 2018 tauchten viele Unsicherheiten und großes Getue auf. Die Verordnung war zwar schon 2016 beschlossen, rechtskräftig aber erst ab Mai 2018.
Als Designer, der auch Websites erstellt, ergab sich die Notwendigkeit, darüber gut informiert zu sein. Als Webdesigner bin ich verplichtet, meine Kundschaft über die Erfordernisse der Datenschutzerklärung zu unterrichten und hafte unter Umständen auch bei Abmahnungen anteilig.
Neben Unsicherheiten tauchte auch easyRechtssicher in meiner Recherche auf. Dort bot (bietet) der Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard Textmuster als DSGVO-Kurs für Webdesigner an. Mit ausgiebigen Erläuterungen zu den Hintergründen und Erfordernissen konnte ich mir das nötige Wissen aneignen. Und – was besonders gut ist – ich kann meiner Kundschaft einfach dieses Produkt empfehlen, weil damit auch die Informationspflicht erfüllt ist. Natürlich gebe ich auch im Gespräch weiter, was ich weiß. Aber letztlich ist es ja die verantwortliche Person, die die Website betreibt, die Bescheid wissen muss.
Ich selbst habe den Komplettschutz, der einen rechtsverbindlichen Generator mit Impressum und Datenschutzerklärung für Website und Social-Media enthält. Außerdem mit automatischen Aktualisierungen und Erweiterungen der Rechtstexte bei neuen Entwicklungen. Alles mit voller Haftung.
Daher bin ich immer noch dabei und empfehle diesen Service wärmstens.

